Rechtsprechung
   VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45769
VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18 (https://dejure.org/2018,45769)
VG Hamburg, Entscheidung vom 13.11.2018 - 17 K 1035/18 (https://dejure.org/2018,45769)
VG Hamburg, Entscheidung vom 13. November 2018 - 17 K 1035/18 (https://dejure.org/2018,45769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Hamburg, 20.02.2018 - 5 Bf 213/12

    IHK-Beiträge; Bildung unzulässiger Rücklagen; Überholung einer vorläufigen

    Auszug aus VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18
    Dieses ist nicht schon dann verletzt, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als falsch erweist; Prognosen müssen aber aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen (OVG Hamburg, Urt. v. 20.02.2008, 5 Bf 213/12, juris, Rn. 51).

    Das Gebot der Schätzgenauigkeit ist jedoch nicht schon dann verletzt, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als falsch erweist (OVG Hamburg, Urt. v. 20.02.2008, 5 Bf 213/12, juris, Rn. 51).

    Soweit sie dabei - wie ihr kaufmännischer Geschäftsführer in der mündlichen Verhandlung erläutert hat - Ertrags- und Gewinnaussichten eher konservativ bewertet hat, begegnet dies keinen Bedenken, zumal Abweichungen nach oben durch die Möglichkeit, die zusätzlichen Mittel einer zulässigen sachlichen Verwendung zuzuführen (z.B. zur Senkung der Beiträge für Folgejahre, vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 20.02.2018, 5 Bf 213/12, juris, Rn. 99), deutlich folgenschwächer sind als Abweichungen nach unten, welche die Durchführung der Kammertätigkeit nachhaltig beeinträchtigen können.

    Die Zuführung der 383.000,-- EUR zur Wiederbeschaffungsrücklage stellt somit keine unzulässige Vermögensbildung, sondern eine sachliche Mittelverwendung dar (vgl. auch OVG Hamburg, Urt. v. 20.02.2018, 5 Bf 213/12, juris, Rn. 99, wonach ein (positives) Vorjahresergebnis im Rahmen zulässiger Vorsorge einer neuen angemessenen Rücklage zugeführt werden darf).

    Ein positives Vorjahresergebnis kann zulässigerweise dazu genutzt werden, die Kammerbeiträge für das Folgejahr zu senken (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 20.02.2018, 5 Bf 213/12, juris, Rn. 99).

    Es genügt, dass sie - wie vorliegend geschehen - das positive Bilanzergebnis unverzüglich einer sachlichen Verwendung zuführt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 20.02.2018, 5 Bf 213/12, juris, Rn. 99).

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18
    Aus dem Gleichheitssatz ergibt sich insbesondere, dass die Beiträge im Verhältnis der Beitragspflichtigen zueinander grundsätzlich vorteilsgerecht bemessen werden müssen (BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1990, 1 C 45/87, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Kammerbeiträge dienen der Abgeltung des sich aus der Mitgliedschaft bei der Beklagten ergebenden Nutzens (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1990, 1 C 45/87, juris, Rn. 10 ff.).

    Aus § 12 Abs. 1 HmbKHG, wonach die Kammer Beiträge (nur) zur Erfüllung ihrer Aufgaben und der dadurch entstehenden Kosten erheben darf, sowie aus dem verfassungsrechtlichen Äquivalenzprinzip ergibt sich, dass die Beklagte kein Vermögen bilden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1990, 1 C 45/87, juris, Rn. 20; BVerwG, Urt. v. 09.12.2015, 10 C 6/15, juris, Rn. 17; VG Trier, Urt. v. 18.06.2018, 2 K 1089/18.TR, juris, Rn. 19).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18
    Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der erstrebten Ziele sowie bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Einschätzung und Prognose der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren steht dem Gesetz- bzw. hier dem Verordnungsgeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Gerichten nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfG, Urt. v. 09.03.1994, 2 BvL 43/92, juris, Rn. 122).
  • BFH, 18.08.2015 - V R 2/15

    Verspätungszuschlag

    Auszug aus VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18
    Es soll die Störung der Veranlagungsarbeit durch die verzögerte Selbstveranlagung sanktioniert und das Kammermitglied für die Zukunft zur pünktlichen Selbstveranlagung angehalten werden (vgl. zum Verspätungszuschlag nach § 152 AO BFH, Urt. v. 18. August 2015, V R 2/15, juris, Rn. 12).
  • VG Schleswig, 15.02.2018 - 12 A 173/16

    (Vorläufige) Festsetzung des IHK-Mitgliedbeitrags; Verbot der Vermögensbildung

    Auszug aus VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18
    Vor dem Hintergrund dieses somit unsubstantiierten Vortrags der Klägerin besteht kein Anlass, daran zu zweifeln, dass die Beklagte den Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht überschreitet und wirtschaftlich arbeitet (vgl. zum Erfordernis der Substantiierung auch BVerwG, Urt. v. 02.11.2007, 3 Bs 58/07, juris, Rn. 6; VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15.02.2018, 12 A 173/16, juris, Rn. 29; VG München, Urt. v. 19.05.2015, M 16 K 14.477, juris, Rn. 29; VG Augsburg, Urt. v. 29.03.2018, Au 2 K 16.371, juris, Rn. 55).
  • VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.371

    Rechtmäßigkeit des Haushaltsplans der Handwerkskammer bezüglich der

    Auszug aus VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18
    Vor dem Hintergrund dieses somit unsubstantiierten Vortrags der Klägerin besteht kein Anlass, daran zu zweifeln, dass die Beklagte den Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht überschreitet und wirtschaftlich arbeitet (vgl. zum Erfordernis der Substantiierung auch BVerwG, Urt. v. 02.11.2007, 3 Bs 58/07, juris, Rn. 6; VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15.02.2018, 12 A 173/16, juris, Rn. 29; VG München, Urt. v. 19.05.2015, M 16 K 14.477, juris, Rn. 29; VG Augsburg, Urt. v. 29.03.2018, Au 2 K 16.371, juris, Rn. 55).
  • VG München, 19.05.2015 - M 16 K 14.477

    Beitragserhebung durch Steuerberaterkammer

    Auszug aus VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18
    Vor dem Hintergrund dieses somit unsubstantiierten Vortrags der Klägerin besteht kein Anlass, daran zu zweifeln, dass die Beklagte den Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht überschreitet und wirtschaftlich arbeitet (vgl. zum Erfordernis der Substantiierung auch BVerwG, Urt. v. 02.11.2007, 3 Bs 58/07, juris, Rn. 6; VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15.02.2018, 12 A 173/16, juris, Rn. 29; VG München, Urt. v. 19.05.2015, M 16 K 14.477, juris, Rn. 29; VG Augsburg, Urt. v. 29.03.2018, Au 2 K 16.371, juris, Rn. 55).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos

    Auszug aus VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18
    Prognosen müssen lediglich aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen (OVG Hamburg, ebenda; vgl. zu Art. 110 GG auch: BVerfG, Urt. v. 09.07.2007, 2 BvF 1/04, juris, Rn. 104).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

    Auszug aus VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18
    Aus § 12 Abs. 1 HmbKHG, wonach die Kammer Beiträge (nur) zur Erfüllung ihrer Aufgaben und der dadurch entstehenden Kosten erheben darf, sowie aus dem verfassungsrechtlichen Äquivalenzprinzip ergibt sich, dass die Beklagte kein Vermögen bilden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1990, 1 C 45/87, juris, Rn. 20; BVerwG, Urt. v. 09.12.2015, 10 C 6/15, juris, Rn. 17; VG Trier, Urt. v. 18.06.2018, 2 K 1089/18.TR, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18
    Eine angemessene Anknüpfung an die Höhe der ärztlichen Einkünfte führt somit bei der zulässigen typisierenden Betrachtung zu einer ausreichenden Entsprechung zwischen Beitragshöhe und Vorteil und kann einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz oder das Äquivalenzprinzip nicht begründen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.1989, 1 B 109/89, juris, Rn. 5; BVerwG, MDR 1993, 810 f.; OVG Bremen, Urt. v. 29.11.2005, 1 A 148/04, juris, Rn. 31 f.; BayVGH, Entscheidung v. 26.07.2005, Vf. 83-VI-03, juris, Rn. 15 ff.; Nieders.
  • BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 109.89

    Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Ärztekammerbeiträge

  • VG Trier, 18.06.2018 - 2 K 1089/18

    Ärztekammerbeitrag 2017

  • OVG Bremen, 29.11.2005 - 1 A 148/04

    Mitgliedsbeiträge der Psychotherapeutenkammer Bremen; Bemessung nach den

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99

    Beitrag; Gleichheitssatz; Gutachter; nicht praktizierendes Kammermitglied;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1998 - 2 S 1605/97

    Normenkontrolle der Beitragssatzung einer Ärztekammer

  • VG Würzburg, 26.01.2009 - W 7 K 08.837

    Kammerbeitrag; Bemessung nach Apothekenumsatz; Gleichheitsgrundsatz;

  • VerfGH Bayern, 26.07.2005 - 83-VI-03
  • VG Stade, 08.12.2021 - 6 A 393/17

    Ärztekammer; Beitrag; Haushaltsplan; Rücklagen; Rücklagenbildung;

    Diese Maßstäbe sind aber auch auf den Fall der Rücklagen einer Ärztekammer anzuwenden (im Ergebnis bereits VG Hamburg, Urt. v. 13. November 2018 - 17 K 1035/18 -, juris; VG Trier, Urt. v. 18. Juni 2018 - 2 K 1089/18.TR -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht